Über die EG Bayern e.V.

Die Entsorger­gemeinschaft Bayern e.V.

Die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V. ist seit 1997 anerkannte Entsorgergemeinschaft gem. § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 16 Entsorgungs­fachbetriebeverordnung (EfbV). Sie ist berechtigt Mitgliedsunternehmen entsprechend den Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu zertifizieren.

Unser Ziel ist die Zertifizierung abfallwirtschaftlicher Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern zum Entsorgungsfachbetrieb.

Im Zuge der Überwachung und Zertifizierung fördern und sichern wir gleichmäßig hohe Qualität beim Transport, der Behandlung, der Verwertung, der Beseitigung sowie dem Handeln und Makeln von Abfällen.

Durch Transparenz schaffen wir Akzeptanz und Vertrauen bei Behörden und Auftraggebern.

Regional

Unsere Entsorgergemeinschaft beschränkt sich bewusst auf Unternehmen mit einem Firmensitz in Bayern. Diesen Regionalbezug tragen wir auch in unserem Logo und Namen.

Alle unsere Gremien sind mit langjährigen Experten der Branche besetzt, die bestens insbesondere auch mit länderspezifischen und regionalen Besonderheiten, Regeln und Problemen vertraut sind.

Anonym ist woanders!

Mitgliedschaft in der Entsorgergemeinschaft Bayern e.V. heißt sich einzubringen und dabei zu sein. Alle unsere Mitgliedsbetriebe sind in verschiedenen Vereinsgremien aktiv vertreten.

Die gemeinsame Arbeit in der EG schafft gleichmäßig hohe Standards bei Zuverlässigkeit, Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten unserer Mitgliedsbetriebe.

Die Gemeinschaft

Unsere Leistungen

  • Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
  • Durchführung der jährlichen Überprüfungsaudits
  • Auditierung durch unabhängige Sachverständige
  • Vorprüfung zur Zertifizierung für Neumitglieder
  • Beratung bei der Implementierung von Zertifizierungsanforderungen
  • Austausch mit zuständigen Behörden, Selbstverwaltungsorganen, Wirtschaftsverbänden und anderen Organisationen
  • Vertretung der Mitgliederinteressen bei Behörden und Verbänden
  • Veranstaltung von Fachseminaren
  • Durchführung von Zertifizierungslehrgängen (PN98)

Wir ebnen Ihnen den Weg zum Zertifikat!

Und so geht’s:

  • Mitglied werden
  • Automatische Anerkennung der Überwachung ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren eines Einzelvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
  • Neutrale Beratung durch unsere Geschäftsstelle
  • Vorprüfung der Zertifizierungskriterien
  • Abwicklung des behördlichen Benehmensverfahrens
  • Betreuung bei der Vorbereitung und Begleitung der Überwachungsprüfung
  • Prüfung durch behördlich anerkannte, neutrale Sachverständige
  • Garantiertes einheitliches Prüfniveau für alle Unternehmen
  • Begutachtung des Überwachungsberichtes durch den Überwachungsausschuss
  • zeitnahe Zertifikaterteilung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.

Erfahren Sie hier mehr zu Mitgliedschaft und Zertifizierung.

Zertifizierung